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Anmeldeformular_AGB_StandMai2023.pdf
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Konditionen und Allgemeine Geschäftsbedingungen Chinderbörse Mariechäfer (AGB)          

1.       Eigentum der Kommissionsware

Alle Artikel werden als Kommissionsware entgegengenommen und bleiben bis zum Verkauf durch die Börse im Eigentum des Besitzers. Jeder Kunde bekommt eine Kundennummer.

 

2. Haftung

Für alle in Kommission genommenen Artikel wird keine Haftung bei Verlust oder Beschädigungen übernommen (weder bei Diebstahl noch bei Elementarschäden wie Feuer und Wasser).

 

3. Artikel Annahme  

Artikel Annahme jeweils während der Börsenöffnungszeiten, bitte kontaktieren Sie mich vorgängig.

Frühlings- und Sommerartikel werden von Anfang März bis Ende August verkauft und Herbst- und Winterartikel von Anfang September bis Ende Februar. Die Annahme der Frühling und Sommersachen beginnt ab Februar und Herbst und Wintersachen nehmen wir ab August entgegen.

 

Gerne nehmen wir nach vereinbarung Kinderkleider in einem guten Zustand entgegen, diese müssen, gewaschen, gebügelt nicht verwaschen, fleckenfrei, ohne Peeling und ohne Defekte sein. Bitte keine „geflickten Artikel abgeben. Zudem nehmen wir auch komplette und saubere Spielsachen in tadellosem Zustand in Kommission. Sperrige Artikel (wie grosse Kinderwagen, Möbel etc) können wir aus Platzgründen nur in Absprache annehmen.

Beschädigte und unsaubere Artikel nehmen wir nicht entgegen.

 

4. Preisgestaltung

Der Verkaufspreis wird durch uns festgelegt. Wir behalten uns auch vor ein Preisreduktion auf sämtliche Artikel vorzunehmen, vor allem im Zusammenhang mit der Saison Umstellung. Bei Verkauf Ihrer Artikel erhalten Sie 50% des Verkaufspreises. 

 

5. Auszahlung von Guthaben

Die Kunden werden nicht bei jedem verkauften Artikel benachrichtigt, das Guthaben wird immer Ende einer Kleidersaison abgerechnet. Das Guthaben kann Ende Saison (Ende Februar oder Ende August) nach vorheriger Ankündigung (bitte 48 Stunden vorher) während den Öffnungszeiten direkt ausbezahlt oder mit einem Einkauf verrechnet werden. Das Guthaben wird bis zu einem Jahr nach Ablauf der Saison ausbezahlt. 

 

6. Nicht verkaufte Artikel

Ohne anderslautende Anweisung (Hinweis auf Kundenformular) werden nicht verkaufte Artikel Ende der Saison einer gemeinnützigen Kleidersammlung übergeben oder gehen in den Besitz der Börse über. Wenn der Kunde die Kleider zurück möchte, muss sie/ er diese Artikel der entsprechenden Saison bis spätestens Ende Februar bzw. bis Ende August wieder abholen, die Kleider müssen selbst im Laden aussortiert und abgeholt werden! Bis zu diesen Terminen nicht abgeholte Artikel werden einer gemeinnützigen Kleidersammlung übergeben oder gehen in den Besitz der Börse über. Der Kunde hat dann keinen Anspruch auf Entschädigung.